SEBE Zürich
Flexibel und individuell unterstützen
Im Kanton Zürich bietet das neue System SEBE Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, von wem und wo sie begleitet und betreut werden möchten. Die Stiftung David Dienst Schweiz ist als ambulanter Anbieter Teil dieses Systems und kann Leistungen der Sozialbegleitung direkt über die SEBE-Voucher erbringen.
Menschen mit Behinderung sollen so weit wie möglich selbst bestimmen können, wie und wo sie leben und von wem sie begleitet und betreut werden. Mit dem System SEBE werden Menschen mit Behinderung in einer eigenen Wohnung, in einer Wohn- oder Familiengemeinschaft unterstützt. Die Menschen mit Behinderung wählen aus, welche Anbietenden sie begleiten und betreuen sollen. Das können ambulante Anbietende oder Bezugspersonen aus ihrem Umfeld sein.
Übrigens: SEBE kommt von «selbstbestimmt entscheiden».
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenFür wen ist SEBE?
SEBE ist für Menschen, die wegen ihrer Behinderung eine Begleitung und Betreuung brauchen. Egal, wie viel Vermögen und Einkommen sie haben. SEBE bezahlt, wenn keine andere Versicherung die Begleitung und Betreuung voll bezahlt (zum Beispiel Krankenkasse oder Invalidenversicherung).
Das sind die Voraussetzungen für SEBE:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und haben das AHV-Alter noch nicht erreicht.
- Sie haben eine der folgenden Renten: IV-Rente, Militär- oder Unfallversicherung oder eine Hilflosenentschädigung.
- Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich.
Für Menschen unter 18 Jahre kann es Ausnahmen geben. Wenn Sie vor dem Rentenalter SEBE-Leistungen beziehen, erhalten Sie diese auch nach 65 Jahren weiter. Wer über 65 Jahre alt ist, kann sich aber nicht neu anmelden.
Was erhalten Sie von SEBE?
Wenn Sie in einer Institution leben, dann wird im SEBE-System die Finanzierung der Leistungen wie bisher sichergestellt. Wenn Sie nicht in einer Institution leben, finanziert SEBE grundsätzlich Unterstützung für Begleitung und Betreuung in diesen Bereichen:
- Alltag und Privatleben: alltägliche Aufgaben erledigen und das Privatleben gestalten. Zum Beispiel Unterstützung beim Kochen, Einkaufen oder Rechnungen bezahlen.
- Freizeit und Gesellschaft: Freizeitaktivitäten nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Zum Beispiel die Begleitung an ein Konzert oder zum Fussballverein.
- Zukunft und Veränderung: Die Zukunft gestalten und Veränderungen im Leben umsetzen. Zum Beispiel einen Umzug planen oder das Zusammenleben mit dem Partner oder der Partnerin gestalten.
Wenn die Abklärungsstelle einen Bedarf ermittelt, erhalten Sie in der Regel einen Voucher. Ein Voucher ist ein Gutschein. Auf dem Voucher steht, wie viele Stunden Begleitung und Betreuung Sie bekommen.
Anmeldung bei der SEBE
Die Anmeldung für SEBE Leistungen muss persönlich über die Website SEBE Digital erfolgen. Damit Sie sich im komplexen Anmeldeprozedere zurechtfinden, bieten Fachpersonen der Stiftung David Dienst Schweiz auf Anfrage gerne Unterstützung an. Melden Sie sich hier: sebe@david-dienst.ch
Über SEBE Digital stellen Sie einen Antrag für SEBE-Leistungen. Dazu reichen Sie den Antrag in zwei Teilen ein.
Antrag Teil 1: Anmelden
Hier geben Sie Informationen zu Ihrer Person und zu Leistungen an, die Sie bereits beziehen. Zum Beispiel, ob Sie eine IV-Rente beziehen. Die SEBE-Abklärungsstelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen für SEBE-Leistungen erfüllen.
Antrag Teil 2: SEBE-Fragebogen
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie den zweiten Teil ausfüllen: den SEBE-Fragebogen. Sie geben an, wie viel Unterstützung Sie brauchen. Die SEBE-Abklärungsstelle prüft den SEBE-Fragebogen. In der Regel erhalten Sie eine Einladung zu einem Gespräch. Sie können eine Bezugsperson zum Gespräch mitbringen. Nach dem Gespräch entscheidet die Abklärungsstelle, wie viele Stunden SEBE finanzieren kann. Das hält die Abklärungsstelle in einem Bericht fest. Sie können zum Bericht Rückmeldung geben.
Die SEBE-Abklärungsstelle entscheidet, wie viel Unterstützung SEBE finanzieren kann.
Das bedeutet:
- Menschen mit Behinderung können unsere aufsuchende Sozialbegleitung oder Wohnbegleitung flexibel nutzen – sowohl in einer eigenen Wohnung als auch im betreuten Wohnen.
- Unsere Fachpersonen unterstützen bei alltäglichen Aufgaben, bei der Strukturierung des Tagesablaufs, bei sozialen Kontakten und in Krisensituationen.
- Klientinnen und Klienten entscheiden selbst, ob sie ihre SEBE-Voucher bei uns einlösen möchten – ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen.
Ein wichtiger Beitrag
Durch die Zusammenarbeit mit SEBE leistet die Stiftung David Dienst Schweiz einen wichtigen Beitrag, damit Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt und eigenständig leben können. Gleichzeitig schaffen wir für Ämter und Behörden eine transparente und zuverlässige Dienstleistung, die sich nahtlos in die bestehenden Unterstützungsangebote einfügt.



